Viele Kinder entwickeln im Laufe ihrer Kindheit einen Paukenerguss – also eine Flüssigkeitsansammlung im Mittelohr. Wenn dieser länger besteht oder häufig wiederkehrt, werden im Rahmen eines kleinen operativen Eingriffs sogenannte Paukenröhrchen eingesetzt. Sie sorgen dafür, dass das Mittelohr belüftet wird und Flüssigkeit abfließen kann.

Diese Empfehlungen sind wissenschaftlich so nicht haltbar – kurz gesagt: QUATSCH.
Mehrere hochwertige Studien und Metaanalysen zeigen übereinstimmend, dass das Tragen von Ohrstöpseln beim Schwimmen oder Baden nur einen minimalen Einfluss auf die Häufigkeit von Mittelohrentzündungen hat.
Diese minimale Risikoreduktion steht in keinem sinnvollen Verhältnis zu den Einschränkungen im Alltag eines Kindes.
Schwimmen, Baden und Planschen sind für Kinder nicht nur Freizeitspaß, sondern wichtig für:
Wenn Kinder durch Ohrstöpsel, Verbote oder ständige Vorsicht eingeschränkt werden, leidet die Lebensqualität deutlich – bei einem Nutzen, der medizinisch kaum ins Gewicht fällt.
Auch die aktuell gültige medizinische Leitlinie zum Seromukotympanon spricht sich gegen eine generelle Empfehlung für Ohrstöpsel beim Schwimmen aus.
Ein wichtiger Punkt bleibt bestehen:
Tauchen und Springen ins Wasser sollte vermieden werden.
Dabei kann durch den erhöhten Wasserdruck Flüssigkeit ins Mittelohr gelangen. Normales Schwimmen,
Planschen und Baden an der Wasseroberfläche gelten hingegen als unkritisch.
Ich wünsche Ihnen, Ihrer Familie und vor allem Ihren Kindern viel Freude am unbeschwerten Schwimmen, Baden und Planschen – auch mit Paukenröhrchen!
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